Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. RAHMENBEDINGUNGEN
1.1. RESERVATION HOTEL, SEMINARRÄUME UND GASTRONOMIE
Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Eine Reservation gilt als zustande gekommen, wenn eine schriftliche Bestätigung des Hotels Innere Enge vorliegt und falls gefordert die Vorauszahlung geleistet bzw. eine Kreditkartennummer angegeben wird. Wir behalten uns das Recht vor, den Gesamtbetrag des Aufenthaltes ab Reservierungsdatum auf der angegebenen Kreditkarte zu reservieren sowie allfällige Annullationskosten direkt zu belasten.
1.2. RESERVATION DER TECHNISCHEN UND ORGANISATORISCHEN LEISTUNGEN
Ohne Angaben des Veranstalters erfolgt die Einrichtung der Seminarräume gemäss unserer Standardeinrichtung. Für Vertragsänderungen und/oder –Ergänzungen reicht es, wenn sie von der dadurch betroffenen Partei schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt werden. Das Hotel wird spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung das detaillierte Programm, Angaben über die Einrichtung der Räumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel und Trendzahl übermittelt.
1.3. RESERVATION GASTRONOMIE
Die Auswahl der Food & Beverages Leistungen sind spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Spätestens 48h vor dem Anlass muss die definitive Teilnehmerzahl, für welche garantiert wird, dem Hotel Innere Enge schriftlich mitgeteilt werden. Verrechnet wird immer die effektive Zahl der Teilnehmer, mindestens jedoch die Garantiezahl.
2. PREISE / ZAHLUNGSMITTEL
A. HOTEL
Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss. Unsere Preise verstehen sich in CHF inklusive Service und MwSt. Die Kurtaxen werden zusätzlich pro Person und Übernachtung verrechnet. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: American Express, Mastercard, Visa, Maestro, Postcard sowie Bargeld. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn keine Checks angenommen werden können. Als Bankverbindung steht folgendes Konto zur Verfügung:
H. Zurbrügg + M. Gauer AG, 3012 Bern;
UBS Bern, IBAN Nr.CH80 0023 5235 1767 3902 P
B. VERANSTALTUNGEN
Bestellte jedoch nicht beanspruchte Leistungen während der Veranstaltung sowie No Shows werden zu 100% verrechnet.
Werden kurzfristige Änderungen nach erfolgter Bereitstellung von vereinbarten Einrichtungen verlangt, hat das Hotel Innere Enge Anspruch auf Entschädigung des dadurch entstehenden Zeitaufwandes zum Mitarbeiter-Stundenansatz und weiterer ihr dadurch entstehenden Kosten.
Ohne speziellen Hinweis des Veranstalters gehen alle aufgeführten Leistungen auf die Gesamtrechnung. Falls im Vertrag nichts anderes vereinbart wird, sind nicht aufgeführte, übliche Nebenleistungen (wie Telefongespräche auf den Zimmern, Konsumationen an der Bar etc.) bei Abreise von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer haftet der Veranstalter.
C. ÜBERZEITBEWILLIGUNG
Abendliche Verlängerungen der Veranstaltung sind möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die Polizeistunde voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde bis 7 Tage vor dem Anlass an das Hotel zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können.
3. GÄSTEZIMMER
Das Zimmer steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr, am Abreisetag bis um 12.00 Uhr zur Verfügung. Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast gelten folgende Tarife:
- bis 16.00 Uhr: Aufpreis von CHF 80.00 (CHF 20.00 pro Stunde)
- bis 18.00 Uhr: Aufpreis von CHF 100.00
- nach 18.00 Uhr: voller Zimmerpreis
Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel aufzubewahren.
Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel gleichwertigen Ersatz in einem anderen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen
(z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
4. ANNULLATIONSBESTIMMUNGEN
A. Annullation der Reservation oder Verküzung des Aufenthaltes
Individualreservationen
Termingerechte Annullationen sind kostenfrei. Falls wir 48 Stunden vor der definitiven Buchung keine Absage erhalten, verrechnen wir die erste Nacht des Aufenthaltes.
Diese Regelungen gelten auch für Nichtanreisen, verspätete Ferienantritte oder vorzeitige Abreisen. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung. Stornierungen müssen jeweils in schriftlicher Form erfolgen.
Gruppenreservationen
Falls wir 14 Tage vor der definitiven Buchung keine Absage erhalten, verrechnen wir Ihnen die erste Nacht des Aufenthaltes.
B. Rücktritt durch das Hotel
Das Hotel ist jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
5. OPTIONEN
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen. Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel Innere Enge eingetroffen sein.
6. SCHLÜSSEL
Der vom Hotel abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des Hotels. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden und wird dem Gast in Rechnung gestellt.
7. INTERNET
Für einen Zugang zum Internet erhält der Gast an der Rezeption die Zugangsdaten. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Eine einwandfreie Verbindung kann nicht jederzeit garantiert werden. Der Gast haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
8. RAUCHEN
Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet (nicht in den Gästezimmern). Sollte der Gast trotzdem im Zimmer rauchen, werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Sollte das Zimmer infolge Rauchgeruchs nicht vermietet werden können, wird die entsprechende Anzahl Nächte zusätzlich in Rechnung gestellt.
9. TIERE
Tiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und mit Zuschlag in die Zimmer 2 und 5 im Erdgeschoss des Hotels mitgebracht werden. Der Tierhalter ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte beaufsichtigen zu lassen. Allfällige Schäden und Zusatzaufwendungen (z.B. a.o. Reinigung) werden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
10. FUNDSACHEN
Fundsachen werden vier Monate aufbewahrt und auf Wunsch des Gastes und bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
11. HAFTUNG
A. Hotel
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen.
Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1’000.-. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
B. Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Bei Aktivitäten innerhalb und ausserhalb des Hotels übernimmt das Hotel Innere Enge keine Haftung. Weder bei Unfall, Verletzungen oder Verlust von Sachen, auch wenn diese Aktivitäten vom Hotel angeboten, dem Gast empfohlen und/oder durch Dritte durchgeführt wurden. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
C. Dritte
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
12. SICHERHEIT UND DATENSCHUTZ
Die Gäste sind verpflichtet, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels Innere Enge, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc., einzuhalten.
13. RECHTSWAHL/GERICHTSSTAND
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Mit der Unterschrift auf dem Vertrag bzw. der Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch den Gast werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
Bern, 15. November 2017